Beitrag geschrieben am 5.3.2009
Seit den 60er Jahren ist in unserer westlichen Gesellschaft die Bewegung der „sexuellen Befreiung“ im Gange, die zu einschneiden Umwälzungen geführt hat. In den 50er Jahren war es in der BRD für Hauseigentümer z.B. noch verboten, eine Wohnung an ein unverheiratetes Paar zu vermieten. Heute ist das Gegenteil der Fall: Unverheiratetes Zusammenleben ist kein rechtmäßiger Anlass, den der Vermieter als Kündigungsgrund eines Mietvertrags angeben dürfte.
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