Gleichbehandlung bedroht unsere Freiheit

„Gleichbehandlung“ klingt gut und erstrebenswert. Doch ein immer größer werdender Berg sogenannter „Anti-Diskriminierungsgesetzgebung“ gefährdet zunehmend unsere Grundfreiheiten und das Prinzip der Gerechtigkeit. Was bislang als Privatsphäre galt, soll künftig durch Gesetze kontrolliert und reguliert und unerwünschtes Sozialverhalten durch staatliche Gleichbehandlungsstellen aufgedeckt und sanktioniert werden.
  • Wie viel Gleichheit ist gut? Foto: Flickr/adactio

 

Man muss kein Fan der Französischen Revolution sein, um zu erkennen, dass „die Menschen […] frei und gleich an Rechten geboren [werden]“, wie es die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 festhält. Frei und gleich an Rechten heißt, dass jeder eigenverantwortlich Entscheidungen im Leben treffen kann und niemandem ohne vernünftige Rechtfertigung von staatlicher Autorität Rechte abgesprochen werden, die grundsätzliche jedem Individuum zustehen. Wird jemandem etwa aufgrund seiner Hautfarbe oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe ein bestimmtes Recht abgesprochen, spricht man von Diskriminierung. Jeder vernünftig denkende Mensch weiß, dass Diskriminierung in diesem Sinn falsch und verwerflich ist.

Auch wenn eine solche ungerechte Behandlung von den meisten persönlich als moralisch falsch empfunden wird, ist diese persönliche Einschätzung noch nicht Grund genug für staatliches Sanktionieren von Diskriminierung. Der einzig legitime Grund dafür ist die Verteidigung einer Gemeinschaftsform, die man Rechtsstaat nennt. Der Staat hat nicht nur die Erlaubnis, sondern die Pflicht den Rechtsstaat zu verteidigen. Dazu gehört als ein wesentliches Prinzip Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz vor staatlicher Willkür.

Diskriminierungs-Verbote schaffen neue Diskriminierung

Über die letzten 30 Jahre sind zunehmend „Anti-Diskriminierungs-“ oder „Gleichbehandlungsgesetze“ auf allen Ebenen verabschiedet worden und in Kraft getreten. Sie sind mittlerweile fester Bestandteil der Gesetzesbücher aller europäischen Länder und zunehmend auch EU-Recht. „Anti-Diskriminierung“ und „Gleichbehandlung“ klingen gut und erstrebenswert. Sie klingen nach der Beseitigung von Unrecht und nach dem Kampf für eine gerechtere Gesellschaft. Sie klingen nach Selbstverständlichkeiten einer modernen Gesellschaft. Wenn man allerdings genauer hinsieht, überkommt einen sehr schnell ein beklommenes Gefühl: Aktuelle Gleichstellungsgesetze, die „Gleichheit“ schaffen sollen, schaffen tatsächlich Ungerechtigkeit. Das Verbot von Diskriminierung, wie sie zunehmend verstanden und interpretiert wird, schafft tatsächlich zahlreiche neue Formen der Diskriminierung.

Darf ein Pastor noch die christliche Lehre über Ehe und Familie predigen?

Artikel 19 des Vertrags von Lissabon verbietet Diskriminierung aufgrund von Staatszugehörigkeit und befähigt die EU-Institutionen Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischem Ursprung, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung zu bekämpfen. Die EU hat also die gesetzgeberische Macht, Diskriminierung aufgrund aller genannten Kriterien zu verbieten und zu sanktionieren. Wenn Kleinunternehmer A niemanden wegen seines Geschlechts diskriminieren darf, hat er dann das Recht, für eine bestimmte Tätigkeit lieber einen Mann anzustellen als eine Frau? Wenn niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf, darf dann ein Pastor noch die christliche Lehre über Ehe und Familie predigen, die als Norm die Ehe zwischen Mann und Frau und nicht etwa homosexuelle Paare hat? Die Liste mit möglichen Situationen, in denen das Verbot von „Diskriminierung“ zu einem Normenkonflikt mit Grundrechten und –freiheiten führt, ist lang.

Was genau ist mit  „Diskriminierung“ gemeint?

Gemeinhin wird unter Diskriminierung eine schlechtere Behandlung einer Person im Vergleich zu anderen verstanden und begründet sich oft mit dem subjektiven Eindruck von Benachteiligung. Auch wenn eine solche Benachteiligung einer Person moralisch und sozial falsch sein kann, ist sie nicht immer durch Gesetze verboten. Gesetzlich verbotene Diskriminierung oder, in anderen Worten, gesetzlich eingeforderte Gleichbehandlung bezieht sich auf die Gleichheit vor dem Gesetz.

Traditionell suchte das Prinzip der Gleicheit vor dem Gesetz das Individuum vor ungerechter Behandlung durch den Staat zu schützen. Sie betrifft also immer eine vertikale Beziehung zwischen Staat und Individuum und will den schwächeren Part, das Individuum, schützen. Das Kriterium für ungerechte Behandlung ist der klassische Gerechtigkeitsbegriff, der fordert, dass Gleiches gleich, Ungleiches ungleich und alles angemessen behandelt wird. Er fordert einen vernünftigen Rechtfertigungsgrund für unterschiedliche Behandlung.

Die Privatsphäre soll kontrolliert und reguliert werden

Nationale und Europäische Gesetzgebung offenbaren jedoch zunehmend ein radikal anderes Verständnis davon, was gesetzlich verboten sein sollte. Das weitgehendste Beispiel dafür auf EU-Ebene ist eine Richtlinie, die derzeit im Ministerrat beratschlagt wird. Die Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zielt auf die Regulierung des Sozialverhaltens von und unter Individuen ab. Was bislang als Privatsphäre galt, soll künftig durch Gesetze kontrolliert und reguliert werden und unerwünschtes Sozialverhalten soll durch staatliche Gleichbehandlungsstellen aufgedeckt und sanktioniert werden.

Der Begriff der Gleichheit bezieht sich also nicht mehr auf eine vertikale Beziehung Staat-Individuum, sondern soll auf die horizontale Beziehung Individuum-Individuum, was man bislang Privatsphäre nannte, ausgeweitet werden. Warum ist dies eine so radikale und sogar gefährliche Veränderung? Ein paar Beispiele können helfen, das Problem zu erkennen: Während ein schwarzer Mann und eine weiße Frau, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, von der Polizei nicht aufgrund ihrer Hautfarbe unterschiedliche behandelt werden dürfen (vertikale Dimension), soll der schwarze Mann entscheiden dürfen, ob der mit der weißen Frau befreundet sein will oder nicht ohne deswegen der Diskriminierung aufgrund von Rasse angeklagt zu werden (horizontale Dimension). Während Mietrecht auf alle Mieter gleichermaßen angewandt werden muss, soll ein Hausbesitzer das Recht haben zu wählen, an wen er sein Haus vermieten will (z.B. eine Familie oder ein homosexuelles Paar oder Studenten) ohne deswegen der Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder aufgrund von Alter angeklagt zu werden. Genauso sollte ein Geschäftsmann frei wählen können, mit wem er Geschäfte macht ohne dies irgendjemandem erklären oder rechtfertigen zu müssen.

Unsere Grundfreiheiten sind gefährdet

Wenn nun die aktuell diskutierte Richtlinie verlangt ein horizontales Prinzip der Gleichbehandlung EU-weit einzuführen, ist dies mehr als besorgniserregend. Grundfreiheiten und das Prinzip der Gerechtigkeit sind durch die Richtlinie gefährdet, denn sie verlangt  eine „Gleichbehandlung“, die sich vom Begriff der Gerechtigkeit loslöst und diesen sogar umkehrt: Gleichheit soll nunmehr heißen, dass jeder gleich behandelt werden muss, ungeachtet objektiver Unterschiede. Unterschiedliche Behandlung von unterschiedlichen Realitäten (z.B. von Ehepaaren und homosexuellen Paaren) soll nicht mehr als Grundforderung der Gerechtigkeit, sondern als Diskriminierung gelten. Das schafft Ungerechtigkeit, nicht mehr Gerechtigkeit und beschneidet Grundfreiheiten in ungekanntem Ausmaß.

Soziale Netzwerke:

Willkommen! idealisten.net – Das Netzwerk zum Mitmachen!

Deine Beiträge - ob Text, Bild oder Video - sind gefragt! Registriere dich mit Benutzername, E-Mail und Passwort und schon kannst du mitmachen.

 
 
 
 


Du musst eingeloggt sein, um einen Beitrag kommentieren zu können.

5 Kommentare wurden bereits abgegeben

  • 5.  
    schrieb am 16.11.2010 09:01

    @Klumpatsch: sag mal, was realitätsfern ist. Man kann über die BILD denken, was man möchte, aber im iTunes-Store wird sie schon nur „zensiert“ angeboten. Das Cover-Girl verstößt nämlich gegen die „Sex-Policy“ von Apple. Nun mögen wir beide das sehr gut finden, weil wir darauf nie so viel Wert gelegt haben, aber du siehst, dass Inhalte nicht sakrosankt sind.

    Und zu deinem Argument des „es ist immer ein anderer da“: schon bei Facebook ist das schwierig (zumindest wenn man internationale Freunde hat), oder?

    Die Bibel und unsere Kirchengeschichte führen uns doch gerade zum Diskriminierungsverbot. Jesus hat sich vor allem den Ausgestoßenen der Gesellschaft zugewendet – und gerade wir Christen wollen es einführen, dass wir sie noch diskriminieren dürfen? Beziehungsweise möchten wir, dass der Staat in keine „horizontale Beziehungen“ schaut, also ob wir Juden ins Gesicht sagen, dass wir ihnen keinen Arbeitsplatz anbieten, weil sie nicht „erlöst“ sind???

    Das kann ich nicht nachvollziehen, da lehrt mich mein Glaube etwas anderes…

  • 4.  
    schrieb am 12.11.2010 03:03

    Das ist aber äußerst weit gesponnen. Man möchte fast sagen realitätsfern. Aber mit solchen Urteilen soll man ja bekanntlich vorsichtig sein. Nun ja, jedenfalls ist es wohl auf jeden halbwegs freien Markt so, dass wenn der Eine aus irgendwelchen Gründen (Christ, Schwarz, Weiß, hässlich, ungepflegt, Frau, Mann, overdressed, underdressed, unqualifiziert, unsympathisch, jung, alt, Nazi, Sozialist, Brillenträger, Haarfarbe, klein, groß, seltsamer Akzent etc.) nicht bereit ist, deine Nachfrage zu befriedigen, sich sicherlich ohne Probleme ein Anderer findet, der nicht derartige oder andersartige Präferenzen gegenüber seinen Kunden hegt und dein Geld im Tausch gegen das Objekt der Begierde mit offenen Armen empfängt.

     

    Diskriminierung von Kundengruppen ist für Unternehmen eigentlich recht unprofitabel, denn jeder diskriminierte Kunde ist zu guter Letzt auch ein nicht zahlender Kunde. Wer sich das leisten kann oder leisten will, soll gern nach Herzenslieben diskriminieren. Denn es scheint mir ein gutes Recht, Eigentum nur an denjenigen zu verkaufen, an den man es auch will. Ganz egal, ob es irgendjemanden als wichtig erscheint, dies oder das zu besitzen.

     

    „die Erfindung eines Diskriminierungsbegriffs, der sich vom Prinzip der Gerechtigkeit abkehrt und damit in sich selbst ungerecht wird.“

     

    Jedem das Seine; Jedem das Gleiche; Jedem das, was er verdient; Ergebnisgerechtigkeit; Verfahrensgerechtigkeit; Gottes Gerechtigkeit; Buddhismus; Sozialismus; Kapitalismus. Des einen gerechter Lohn ist dem anderen eine schreiende Ungerechtigkeit. Die Menschen sind unterschiedlich, ebenso wie ihre Vorstellungen von Gerechtigkeit. Es lässt sich kein Prinzip filtrieren, dass die Vielfalt menschlicher Moralvorstellungen vereint. Es kommt für mich demnach etwas seltsam daher mit einem solchen zu argumentieren. Aber ansonsten stimme ich dir eigentlich zu. Guter Artikel!

  • 3.  
    schrieb am 02.11.2010 13:06

    ich versuche das mal nicht zu juristisch werden zu lassen, sonst diskutieren wir hier allein ;-)

     

    Diskriminierungsschutz ist natürlich vor allem im Verhältnis Staat-Bürger wichtig (also "vertikal"). Das ist vor allem klar, weil der eine mehr Macht hat als der andere, der Staat darf ja Verhaften, Steuern erheben, Rechte einschränken etc.

     

    Aber wir kommen immer mehr in eine Zeit, wo nicht der Staat, sondern private Unternehmen monopolartige Macht in unserem Leben haben. Das kennt jeder vom Arbeitgeber - die Arbeit ist ein sehr wichtiger Teil des Lebens und nicht überall kann man einfach den Arbeitgeber wechseln. Man ist also gefangen, wenn man vom Arbeitgeber diskriminiert wird und genau da wird der Ruf nach dem Staat laut.

     

    So, jetzt spinnen wir das Beispiel mal weiter: was ist denn, wenn Facebook morgen sagt, dass sie religiös neutral sein möchten und daher alle christlichen Gruppen sperren aber auch alle Leute, die bisher in solchen Gruppen Mitglied waren. Naja, jetzt ist Facebook vielleicht schön, aber es geht auch ohne. Was machen wr aber, wenn sich die Mobilfunkanbieter mit Facebook zusammentun und dir deinen Handyvertrag kündigen?

     

    Nach deiner These müsstest du sagen: "super, klasse, die haben doch Vertragsfreiheit!" Nach meiner Ansicht sage ich "halt stopp, hier sind Unternehmen für wichtige Lebensbereiche von Menschen zuständig und dann sollen sie bitte niemanden diskriminieren."

     

    Ergo: freust du dich wirklich auf eine Welt voller Diskriminierungen?

  • 2.  
    schrieb am 02.11.2010 11:54

    Hallo Dossier,

     

    also, der Reihe nach, Absatz für Absatz:

     

    1. Natürlich muss eine Richtlinie erst in nationales Recht umgesetzt werden. Allerdings ist die Richtlinie der Maßstab und die enthält Mindestanforderungen, die umgesetzt werden müssen, sobald sie verabschiedet worden ist. Der Richtlinie also keine rechtliche Bedeutung beizumessen, ist falsch. Außerdem will ich nicht "die böse EU" rufen, da ich nicht aufgrund eines - zugegeben schwerwiegenden - Problems die EU als solche verdamme. Kurz: Derzeit ist die Richtlinie unter Beratung (und nicht etwa die nationale Umsetzung), also bilde ich mir eine Meinung über die Richtlinie.

     

    2. Meine Beitrag und die dazugehörigen Beispiele sollen dazu dienen, auf ein Grundproblem aufmerksam zu machen: die Erfindung eines Diskriminierungsbegriffs, der sich vom Prinzip der Gerechtigkeit abkehrt und damit in sich selbst ungerecht wird. Die Beispiele sind dazu da, die Bedeutungsänderung des Begriffs "Diskriminierung" vor Augen zu führen. Dabei geht es nicht um rein formales Recht, sondern darum, zu zeigen, auf welche schiefe Bahn wir mit solchen Richtlinien kommen. Was genau technisch möglich sein wird und was nicht, können übrigens weder Du noch ich derzeit wissen, da die Richtlinie noch unter Verhandlung ist.

     

    Die Ausnahme von Religion ist insofern richtig als dass sie einen der Gründe für ein Diskriminierungsverbot in der Grundrechtecharta darstellt. Allerdings häufen sich in Europa Verurteilungen - natürlich auf Basis nationalen Rechts - von Menschen (Pastoren, aber nicht nur), die in friedlicher Form ihre Religion verkünden oder sonstwie manifestieren. Das Problem mit Religion, wie mit diversen anderen Gebieten, ist, dass zwar rein formal eine gewisse Freiheit gewährt wird (solche Klauseln finden sich auch in der aktuellen Richtlinie), sie aber NOTWENDIG zu einem Normenkonflikt führen, wenn die zugrundeliegende Logik der Richtlinie angewandt wird. Wenn wir dahin kommen, dass ein Pastor mit einer Predigt über die Ehe Menschen mit anderer sexueller Orientierung "diskriminiert", haben wir einen Normenkonflikt, den die aktuelle Richtlinie selbst nicht lösen kann. Das ist das Problem.

     

    3. Zu deinem Absatz über die Gleichstellung der Geschlechter muss ich wohl keine Antwort geben, das versteht sich von selbst. Ebenso übrigens zu dem aus meiner Sicht ziemlich absurden Verhalten, sich nicht von einem schwulen Flugbegleiter bedienen zu lassen. Wo du das in meinem Beitrag findest, weiß ich nicht.

     

    4. Beispiel Vermieter: du zitierst eine bestehende Rechtslage, die richtig ist. Ich spreche aber, wie gesagt, von einer Richtlinie, die NOCH NICHT Gesetz ist. Also ist es unmöglich, eine genaue Regelung auszumachen. Die Richtlinie sagt bisher lediglich, dass das Diskriminierungsverbot lediglich kommerzielles Vermieten betrifft. Was darunter zu verstehen ist, bleibt offen und wird wohl von den Ländern geregelt werden. Das kann allerdings sehr wohl auch schon den einzelnen Hausbesitzer betreffen. Diese Möglichkeit zu eröffnen, sehe ich als Problem. Wenn Du das nicht so siehst, argumentiere bitte mit dem Text der Richtlinie, nicht mit einem bestehenden Recht, der mit meinem Beitrag nichts zu tun hat.

     

    5. Vertragsfreiheit: natürlich ist diese betroffen, das sagt bereits der Name der Richtlinie.

     

    6. Das Überborden von Dokumentationszwang und die Angst vor möglichen Klagen sind definitiv zwei Auswüchse von Antidiskriminierungsgesetzgebung, die ich ähnlich kritisch sehe wie Du. Die Richtlinie in Diskussion würde beides um ein Vielfaches vermehren.

  • 1.  
    schrieb am 26.10.2010 16:19

    Hey Sophia, das ist ein sehr bedeutendes Thema, aber du musst wohl nochmal nachlesen, du hast da einige Fehler drin.

    Schau dir mal die Kompetenzverteilung der EU an. Du wirst sehen, dass die EU nie etwas direkt regelt, sondern immer an die Mitgliedstaaten geht. Also wenn du „die böse EU“ rufen willst – weil sie weit weg ist oder so, dann ist das der falsche Adressat. Die EU wird sich aber vllt. an Frankreich wenden, weil sie die Sinti & Roma aus dem Land weisen. Oder die EU wendet sich an Rumänien, weil dort Frauen benachteiligt werden.

    Deine Beispiele sind leider zum Teil schlicht falsch. Schau dir in den entsprechenden Richtlinien überhaupt mal den Bereich an, der von den Diskriminierungsverboten umfasst ist. Alles was mit Religion zu tun hat, ist es nicht. Also die stets wiederholte „die verbieten dem Herrn Pastor was“ Rhetorik ist schlicht falsch – und das ist schade, denn sie entkräftet, was du eigentlich sagen möchtest.

    Bei Arbeitgebern hat sich das Grundgesetz 1946 zum Glück dafür entschieden, dass diese die Geschlechter nicht diskriminieren dürfen. Hier siehst du schon, dass die horizontale Einmischung des Staates schon lange reicht. Findest du es gut, wenn Frauen nicht Polizistin werden dürfen? Oder Bischöfin? Oder zwar am Schalter einer Bank, aber nicht in der Kreditabteilung arbeiten? Oder Professorin? Im Ernst, ich bin da sehr froh darüber, dass wir gleichberechtigte Chancen haben.

    So, deine Beispiele werden noch toller. Wer sollte denn „der weißen Frau“ auf die Finger schauen, ob sie „den schwarzen Mann“ als Freund findet??? :-D :-D :-D Du bist mal witzig… da kann ich leider nur den Kopf schütteln, mit dem Satz hast du bei mir etwas den Boden der Ernsthaftigkeit verlassen.

    Auch dein Beispiel mit dem Vermieter ist wiederum schlicht falsch: erst Vermietungsunternehmen mit mehr als 50 Wohnungen fallen unter das Diskriminierungsverbot. Wenn du also eine einzige Wohnung vermietest, dann kannst du diskriminieren wie du möchtest – mach mal! Aber wenn du eine große Wohnungsbaugesellschaft bist und sagst, dass ein Austausch-Student aus Afrika bei dir aufgrund seiner Hautfarbe keine der 25.000 Wohnungen bekommt, dann ist das ein ganz anderer Schnack.

    Leider ist auch der Geschäftsmann natürlich frei in der Wahl seiner Vertragspartner. Auch das ist rein erfunden, dass man hier auf einmal Verträge schließen MUSS. Und by the way: meinst du den Herren Aldi interessiert es, wer ihre Butter kauft? Oder schaust du beim nächsten Cocktail oder beim nächsten Flug, ob der Bartender/Steward schwul ist? (schau mal genau hin, gerade Gastronomie und Flugbegleiter haben viele Schwule) Ist etwas abwegig, oder?

     

    Also: Diskriminierungsschutz wird sicher in Teilen übertrieben, aber das ist vor allem, weil alte Schlachtrösser einfach weiterlaufen. Die von der IDEA neu liebgewonnen Alice Schwarzer rennt und rennt und rennt… und hat das Ziel schon längst hinter sich gelassen. Das ist m.E. das Problem.

    Für mich ist der Diskriminierungsschutz vor allem zur Dokumentationswut geworden. Aus Angst vor Klagen spricht kein Vorgesetzter unter 4 Augen mit einer weiblichen Untergebenen, bei Bewerbungen wird viel Papier produziert um nachzuweisen, WARUM WIE entschieden wurde etc. pp.

    Zuletzt: hat das ganze eine religiöse Komponente? Sicher, wenn du mit Hinweis auf die Religion diskriminieren möchtest. Wenn du deinen Glauben so sehr in dein Leben holst, dass du tatsächlich dem Steward sagst „Sie sehen schwul aus, von Ihnen möchte ich nicht bedient werden.“ – aber dann unterscheidet sich unser Glaube sehr stark. Als Christ in dieser Welt lade ich zum Glauben ein und grenze nicht aus – ergo fälle ich Entscheidungen nicht aufgrund von äußerlichen Merkmalen – und nix anderes soll der Diskriminierungsschutz bewirken.

1