Was macht der Staat auf meinem Rechner?

Die Debatte um den Bundestrojaner treibt bisweilen bizarre Blüten: Eine Softwarefirma, die nicht den schwarzen Peter haben will, ein Landesinnenminister, der versucht seinen Job zu retten, eine Justizministerin, die Aufklärung verspricht – und eine Bevölkerung, die sich verwundert die Augen reibt. Was macht der Staat auf unseren Rechnern? Was kann er, darf er, sollte er? Keine einfache Angelegenheit.
  • Wenn der Staat mithört ... Foto: flickr/darkegoodman

 

Viel wurde über die Spionage-Software geschrieben, deren Einsatzausmaß immer noch nicht endgültig geklärt ist. Klar scheint zumindest: Hier scheint jemand über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Doch wer eigentlich? Der Chaos-Computer-Club weißt nach seiner Analyse des Bundestrojaners zu Recht darauf hin, dass die Funktionen, die das Programm ausüben könnte – wohlgemerkt: könnte -, nicht mit der Verfassung vereinbar seien.

Die Gesetze überschreiten, um die Bevölkerung zu schützen?

Schwierig, schwierig möchte einer da sagen, der die Debatte nicht mit einer Schwarz-Weiß-Brille verfolgt. Im Zeitalter, in dem potentielle Attentäter weltweit über verschiedene Rechner kommunizieren, muss der Staat ein geeignetes Mittel haben, um sich – und damit seine Bürger – zu schützen. Dass dies im Rahmen rechtsstaatlicher Normen geschehen muss, sollte dabei selbstverständlich sein. Doch was, wenn die Strafverfolgungsbehörden das Recht beugen oder bei ihren Ermittlungen gar überschreiten müssen, um die Bevölkerung zu schützen? Das Bundeskriminalgesetz ermächtigt das Bundeskriminalamt, Computer in bestimmten Fällen zu belauschen. In Ausnahmesituationen können sie auch komplett durchsucht werden.

Absolute Sicherheit gibt es nicht

Das Grundproblem bleibt nach wie vor bestehen: Terroristen müssen nur einmal erfolgreich sein, um ihre Ziele durchzusetzen. Staaten müssen immer erfolgreich sein. Von einer Regierung absoluten Schutz zu erwarten, ist illusorisch. Und es dürfte auch niemand erwarten, dass Bundespolizisten, die mit einem Maschinengewehr in der Öffentlichkeit patrouillieren, etwas gegen einen Selbstmordattentäter ausrichten können. Aber sollten Bürger nicht von ihrer Regierung erwarten können, dass sie im Kampf gegen das Verbrechen zumindest nicht dilettantisch vorgeht? Genau diesen Schluss lässt aber die Struktur des Bundestrojaners zu.

Eine komplette Fernsteuerung von Rechnern ist möglich

Prinzipiell kann dieser nämlich viel mehr als er eigentlich dürfte. Sogar eine komplette Fernsteuerung von Rechnern sei möglich. Kritiker wenden ein, dass Strafverfolgungsbehörden völlig unbemerkt belastendes Material auf fremde Computer kopieren könnten, nur um eine Festnahme zu rechtfertigen – unbemerkt natürlich. Noch viel kritischer ist aber die Tatsache, dass sich auch Dritte mit ein wenig technischem Know-How ganz leicht Zugriff auf die Daten des Trojaners verschaffen können.

Häme des Chaos-Computer-Clubs

Da wundert es nicht, wenn der Chaos-Computer-Club hämisch unterstellt, dass das Programm sicherlich das Werk von studentischen Hilfskräften sei, die noch kein entwickeltes, festes Moralfundament besäßen. Die Experten sind erschüttert, „dass ein solches System bei der Qualitätssicherung auch nur durch das Sekretariat kommen konnte.“ Derweil verspricht die Bundesregierung Aufklärung. Eine peinliche Angelegenheit ist die Trojaner-Causa allemal.

Interesse an US-Spionage-Software

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die deutschen Sicherheitsbehörden im Juli 2007 zum wiederholten Male an die amerikanische Bundespolizei FBI gewandt und sich nach einer von den US-Behörden eingesetzten Spionage-Software namens CIPAV erkundigt hatte, so das Nachrichtenmagazin SPIEGEL. Ob es in dieser Frage zu einem Austausch kam, ist unklar.

Niemand will Verantwortung übernehmen

Unbestritten ist jedoch die Tatsache, dass die die Regierung den Staatstrojaner bei der hessischen Firma DigiTask in Auftrag gegeben hat. Aber hier will niemand Verantwortung übernehmen: Die Behörden müssten selbst prüfen, in welchem rechtlichen Rahmen sie sich bewegen dürften, heißt es da.

Eine grundsätzliche Debatte bleibt aus 

Am Ende will es mal wieder niemand gewesen sein. Doch lässt die aktuelle Aufregung eine grundsätzliche Diskussion um die Mittel im Kampf gegen das Verbrechen vermissen. Natürlich setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf die Überwachung von Computern einige Grenzen. Doch ob diese wirklich sinnvoll sind, fragt aus der Bundes- und Landespolitik derweil niemand.

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