Spiel mit dem Feuer
Man würde es für einen schlechten Scherz halten, wäre es nicht so brandgefährlich: Fast täglich werden Piloten auf deutschen Flughäfen Opfer von Blendattacken durch Laserpointer. Was für die zumeist jugendlichen Täter einen besonderen Kick darzustellen scheint, kann über Leben und Tod mehrerer hundert Menschen entscheiden. Bis zum tatsächlichen Katastrophenfall ist es laut der Pilotenvereinigung Cockpit „nur noch eine Frage der Zeit“.
273 gemeldete Vorfälle allein im letzten Jahr, Tendenz steigend: Laserangriffe auf Flugzeuge in der Start- und Landephase sind kein Einzelfall mehr, sondern haben sich für Piloten zum traurigen Berufsalltag etabliert. Die Dunkelziffer dürfte noch weit höher liegen; nicht jeder Pilot will nach einem harten Arbeitstag noch einen Bericht schreiben - zumal sich eine Überführung der Täter als äußerst schwierig erweisen dürfte. Da moderne Laserpointer ihre Signale über Entfernungen von mehr als einem Kilometer senden können, haben sich die „Blitzer“ längst aus dem Staub gemacht, wenn der inzwischen gelandete Pilot Stunden später die Polizei informiert.
„Die Täter lassen sich oft nur schwer lokalisieren“, klagt ein Sprecher der Bundespolizei. Die Tatmittel seien relativ klein, der Tatort werde meist schnell verlassen. Deshalb erfolgt in den meisten Fällen nur die „Anzeige gegen Unbekannt“. Nur zwei „Blitzer“ wanderten bisher ins Gefängnis, das Verfahren gegen einen dritten Täter läuft, ein vierter wurde zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dabei bietet das Strafrecht bei „gefährlichen Eingriffen in den Bahn-,Schiffs und Liftverkehr“ einen Spielraum von bis zu zehn Jahren Haft.
Sollte der Besitz strafbar sein?
Vor dem Hintergrund der sich drastisch mehrenden Fälle fordert Günter Krings, stellvertretender Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion, nun ein Einfuhrverbot für leistungsstarke Lasergeräte. „Die Bundesregierung muss schnellstens reagieren, bevor etwas passiert und Menschen zu Schaden kommen“, sagte Krings. „Schon das Mitführen von solch starken Lasern“ müsse für Privatleute untersagt werden. Der Pilotenvereinigung Cockpit geht dieser Vorstoß jedoch nicht weit genug. Aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten durch den Zoll erachtet Vorstandsmitglied Jörg Handwerg ein reines Einfuhrverbot für nicht ausreichend. „Zwar dürfen Laser mit einer Leistung von mehr als ein Milliwatt in Deutschland in Geschäften nicht verkauft werden, aber man bekommt die Geräte im Internet“, so Handwerg gegenüber der „Welt am Sonntag“. Sein Vorschlag: Schon der Besitz dieser Geräte soll strafrechtlich geahndet werden.
Bisher ist der Betrieb entsprechender Lasergeräte in Deutschland nur im Umkreis von 1,5 Kilometern zum Flughafen verboten, strafbar sogar nur die tatsächliche Beeinträchtigung des Flugverkehrs. In anderen Staaten, wo das „Blitzen“ von Piloten ebenfalls in Mode gekommen ist, geht man jedoch restriktiver mit dem sich ausbreitenden Problem um. Australien etwa stellt schon den Besitz der Geräte unter Strafe, die USA ahnden immerhin schon den Versuch der Blendung.
Gesundheitliche Probleme und gefährliche Ablenkungsmomente
Handwerg kennt die Probleme rund um das „Blitzen“ aus dem Kollegenkreis: Wie er berichtet, hätten sich einige Piloten wegen eingeschränkter Sehkraft oder starken Kopfschmerzen bereits mehrere Tage lang krankschreiben lassen. Ein Kapitän hatte zudem von zwei Vorfällen innerhalb kürzester Zeit berichtet, die „starke Schmerzen im Auge“ ausgelöst hätten.
Noch besorgniserregender als die gesundheitlichen Auswirkungen auf den Piloten ist für den Cockpit-Vorstand jedoch die irritierende Wirkung des Laserpointers. „Wenn man da (in das Licht des Lasers, Anm. d. Red.) reingeschaut hat, sieht man in der Mitte des Bildes lange einen grünen Punkt“, bemerkte Handwerg nach einem Selbstversuch. Man könne dahinter nichts mehr sehen, erst Minuten später nähme das Bild um den Punkt herum wieder seine normale Farbgebung an. Das stellt besonders deswegen ein Risiko dar, weil die Warnsignale im Cockpit farbiger Natur sind. Ganz zu schweigen vom Schockmoment: Hier reichen oft schon Sekunden der Ablenkung, um eine für die Flugsicherheit erhebliche Irritation hervorzurufen. „Als mein geblendeter Kollege wieder auf seine Instrumente geschaut hat, war er beim Landeanflug mit der Maschine seitlich abgekommen“ erzählt ein Pilot. Doch obwohl sein Arbeitskollege noch einmal mit dem Schrecken davon gekommen ist: Es grenzt an ein Wunder, dass ein größeres Unglück beim gefährlichen Spiel mit dem Tod bisher ausgeblieben ist.


