Runterladen, brennen, verschenken - Was darf ich?

„Ey yo, das ganze Musicbiz is'n gottloses Geschäft / denn Du wirst ausgebeutet und verheizt wie Brosis und Echt. / Alle sind furchtbar nett und versprechen einem das Beste, / doch was sie woll'n sind Deine Urheber- und Leistungsschutzrechte.“ So rappen die Jungs von Blumentopf in ihrem Track Manajah. Und sie scheinen wirklich wichtig zu sein, diese Urheberrechte – sowohl für die Künstler, als auch für die Verbraucher. Aber was ist konkret im täglichen Leben erlaubt und was verboten?
  • Nicht immer ganz eindeutig: Das Urheberrecht. Foto: Flickr/Horia Varian

 

Kopieren für private Zwecke erlaubt

Eigentlich hat jeder Urheber selbst das Recht, zu entscheiden, wann und wie man Kopien seiner Werke herstellen darf. Das würde bedeuten, dass man bei jeder Seite, die man aus einem Buch kopiert, vorher den Autor um Erlaubnis fragen müsste. Weil dies viel zu aufwändig wäre, gibt es im deutschen Urheberrechtsgesetz die so genannte Privatkopieschranke. So darf man für private Zwecke Kopien anfertigen, also für sich selbst, aber auch für Freunde oder Familienangehörige.

Wie viele Kopien man machen darf, ist nicht festgehalten. Das Bundesverfassungsgericht hat 1978 entschieden, dass mehr als sieben Kopien unzulässig seien. Zu diesem Zeitpunkt gab es aber noch keine CD-Brenner, mit denen man im Handumdrehen eine Kopie anfertigen kann. Auf gar keinen Fall ist es erlaubt, einen Kopierschutz zu knacken. Das bedeutet, dass man in den meisten Fällen keine DVDs brennen darf – die gibt’s nämlich kaum noch ohne Kopierschutz.

Hochladen verboten, runterladen nicht immer

Es ist nicht verboten, Musikstücke und Filme aus dem Internet herunterzuladen. Es gibt viele Seiten, auf denen man schöne Musik kostenlos herunterladen kann. Verboten ist das allerdings dann, wenn das Stück Kopie einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ ist. Es kann ja auch schwerlich legal sein, einen aktuellen Kino-Film herunterzuladen. Ist der Streifen allerdings schon im Fernsehen ausgestrahlt worden, so kann der Herunterladende nicht eindeutig erkennen, ob der Film von einer illegal hergestellten Vorlage kommt.

Eindeutig verboten ist das Hochladen von Werken, an denen man nicht die Rechte besitzt. Das war auch das Problem der Tauschbörsen wie Napster, weil der Herunterladende gleichzeitig unfreiwillig selbst hochgeladen hat – ein richtiger Tausch eben. Immer legal ist aber das Aufnehmen von Liedern, zum Beispiel von Radiosendern im Internet.

Streitfrage Streaming

Beim Streaming schaut man sich Filme direkt im Internet auf einer Webseite an. Dabei werden während des Schauens Daten auf dem eigenen Computer zwischengespeichert. Ob man sich dabei strafbar macht, darüber streiten die Experten. Entscheidend ist die Frage, ob man durch diese, auf dem Computer zwischengespeicherten Daten, eine „Kopie einer rechtswidrig hergestellten Vorlage“ herstellt. Strittig ist das deshalb, weil nicht geklärt ist, ob es sich bei den flüchtig zwischengespeicherten Daten überhaupt um eine Kopie handelt. Eine endgültige Rechtssprechung gibt es noch nicht – man hält sich also in einem Graubereich des Rechts auf.

Festgehalten sind die Urheberrechte übrigens im „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“, kurz „UrhG“. Dort steht auch, was das Urheberrecht überhaupt schützt: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“ (§ 11) Schützenswerte Werke sind: „Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst “ (§ 2)

Die Künstler unterstützen

Ob und wieviel man CDs brennt, Musik herunterlädt oder Filme im Internet anschaut – letztlich entscheidet das jeder für sich selbst. Meiner persönlichen Vorliebe entspricht es eher, die richtige CD-Hülle in den Händen zu halten, im Booklet zu blättern und den Text der Lieder mitzugrölen. Außerdem ist es mir wichtig, Künstler, die ich gut finde, zu unterstützen. Und schöne Filme gefallen mir im Kino gleich doppelt so gut.

Aber natürlich schaue ich auch gerne meine Lieblingsserien aus den USA im Stream im Internet an. Im Endeffekt ist es einfach wichtig, sich bewusst zu machen, was für Konsequenzen das eigene Handeln hat – eben auch im Bezug auf den Umgang mit Urheberrechten.

Linktipps:

Das Urheberrechtsgesetz im Originaltext kannst du dir hier durchlesen.

Ein Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung mit interessanten Artikeln zum Thema gibt es hier.

Ein Informationsprojekt über Urheberrecht in der digitalen Welt findest du hier.

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