Gedankenklau im Internet
Eine Hausarbeit an einem Tag schreiben? Für den Internet-Suchmaschinen-Kenner ist das kein Problem. Einfach die richtigen Suchwörter eingeben, Texte aus dem Netz fischen, die beliebigen Passagen ausschneiden und in das vermeintlich eigene Werk einfügen - fertig ist der Leistungsnachweis für\'s Studium. Viele machen es sich so sehr einfach heutzutage - doch mit welchen Folgen?
Möglicherweise hatte sich die Maren nichts Böses dabei gedacht: Aus dem Internet hatte sie sich einige Bilder der Sängerin Alicia Keys heruntergeladen und dann bei Ebay zum Kauf angeboten. Der Rechteinhaber für die Bilder kam ihr auf die Schliche und ging vor Gericht. Rund 3.000 Euro kostete sie das Verfahren.
Auch Christen sind Gedankenräuber
Auch vor Christen macht die unerlaubte Nutzung fremden Gedankenguts nicht halt. Ob eine Agenturmeldung im Gemeindebrief, entscheidende Textpassagen aus anderen Werken in der Hausarbeit oder das Abschreiben bei einer Klausur – wer fremde Texte oder Bilder unerlaubt verwendet, kann sich mitunter viel Ärger einhandeln. Denn jeder, der einen Text schreibt, ein Bild malt oder ein Foto schießt, hat damit ein geistiges Eigentum hergestellt, das unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes steht. Für einen Urheberrechtsverstoß ist es nicht entscheidend, ob die Quelle genannt wird oder nicht. Es kommt vor allem darauf an, in welchem Verhältnis das geklaute Bild oder der rauskopierte Absatz zum gesamten Produkt steht. Wer beispielsweise einen einzelnen Satz in einer Hausarbeit aus einem Buch klaut, das aber aus Versehen nicht kenntlich gemacht hat, wird wohl kaum Probleme bekommen. Wer aber unerlaubt ganze Absätze übernimmt, handelt rechtswidrig. „Wer sich geschickt anstellt, wird nicht erwischt“, mögen auch viele Christen denken. Wie der Leiter einer US-Baptisten-Universität in Jefferson City sagte, seien auch Christen nicht vor dem Plagiatismus gefeit. So bezeichnet man das Einfügen von Internettexten in die eigene Arbeit. „Ich habe keinerlei Studien gesehen, die zeigen würden, dass an christlichen Universitäten weniger geschummelt wird als an staatlichen Hochschulen.
Nicht vereinbar mit dem Glauben
Wie oft sich die Studenten damit das Leben einfacher machen wollen, kann freilich niemand sagen. Laut einer Umfrage an der Universität Leipzig sind 90% der Studenten grundsätzlich dazu bereit, fremde Texte als ihr eigenes Werk auszugeben. „Rund 56% aller Studienanfänger hatten bereits bei schriftlichen Schulaufgaben Plagiate angefertigt. Von den Studierenden, die bereits eine Hausarbeit geschrieben hatten, gaben dies 23% zu“, sagt Sebastian Sattler. Er hatte für seine Magisterarbeit 226 Leipziger Kommilitonen zu dem Thema befragt. Bereits vor mehreren Jahren merkte die Zeitung der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in einem Bericht an, dass auch dort Plagiatismus „ein Thema“ ist. Das Institut für evangelische Theologie an der Uni Koblenz machte ihre Studenten in einem Leitfaden darauf aufmerksam, dass jede Form von Betrug „unvereinbar mit Kollegialität, mit akademischem Selbstverständnis, eigenverantwortlichem Lernen und universitärer Bildung“ sei. Für überzeugte Christen ließe sich zudem ergänzen: „... und unvereinbar mit dem christlichen Glauben“. Schließlich ist der Texte-Klau Lüge und Betrug zugleich.
Und wo ist nun die Grenze?
Ab wann jedoch die Grenze zwischen erlaubtem Zitieren und unerlaubtem Kopieren überschritten ist, ist schwer zu sagen. Beim Schreiben seiner Arbeit, des eigenen Internet-Tagebuchs oder des Gemeindebriefs sollte man sich daher folgende Frage stellen: „Fände ich es okay, wenn jemand anderes – ohne mich zu fragen– eine Textpassage von dieser Länge, die ich geschrieben habe, oder ein Foto, das ich geschossen habe, als das Seine ausgibt?“ Spätestens, wenn man diese Frage mit „Nein“ beantwortet, ist es an der Zeit, entweder selber zu recherchieren oder sich mit dem Autor bzw. Fotografen in Verbindung zu setzen.
1 Kommentar wurden bereits abgegeben
-
1.schrieb am 23.02.2009 18:26
Hallo newsborn,
das Urheberrechtsgesetz ist sehr eng gefasst. In einem Kommentar habe ich mal gelesen: Wenn ein eigenständiges Werk nur geringfügig an ein anderes urheberrechtgeschütztes erinnert, liegt bereits ein Plagiat vor. Richter sollen da sehr genau sein.
Grüße
joLepies



